Neuwagengarantie leicht erklärt

Auch während der Garantie muss Ihr Auto zur Kontrolle in die Werkstatt, was nicht immer ganz billig ist. Aus diesem Grund entscheiden sich auch viele Autofahrer für eine freie Werkstatt und lassen dort die Inspektion oder eine erforderliche Reparatur durchführen. Damit die Herstellergarantie nicht erlischt, gibt es allerdings einige Dinge, die Sie beachten sollten.

Hier fürchten viele Fahrer um Ihre Garantie, die sie besonders bei einem Neuwagen nicht aufs Spiel setzen möchten. Allerdings ist die Furcht meist unbegründet. 

Die Garantie bleibt erhalten

Es gibt immer noch Hersteller oder Verkäufer die Ihre Kunden darauf hinweisen, dass eine notwendige Inspektion nur in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden darf, wenn man die Garantie nicht verlieren möchte. Aber bereits seit 2010 ist diese Einschränkung nicht mehr erlaubt und kann von Ihnen einfach ignoriert werden. Auch eine freie Werkstatt kann eine Inspektion oder Reparatur durchführen, ohne dass die Garantieansprüche gefährdet werden. 

 

Darauf weist auch der Gesamtverband Autoteile Handel immer wieder hin, dass hiervon weder die Garantie noch die gesetzliche Gewährleistung betroffen ist. Das gilt auch wenn Sie eine normale Reparatur oder eine Unfallreparatur durchführen lassen. 

 

Wichtig ist aber, dass die Arbeiten nach Herstellervorgaben durchgeführt wurden. Dies sollten Sie sich zusätzlich auf der Rechnung vermerken lassen. Somit ist eine freie Werkstatt auch befugt das Serviceheft Ihres Autos abzustempeln, sollte die Inspektion nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt worden sein. Allerdings bleibt immer noch ein Risiko für Sie.

Wie bei allem gibt es auch hier Ausnahmen

Sollte es im Zeitraum der gesetzlichen Sachmängelhaftung oder Herstellergarantie zu einem Mangel am Fahrzeug kommen, müssen Sie diesen in einer Fachwerkstatt beheben lassen. Garantieleistungen und ebensolche Nachbesserungen dürfen nur von einer Vertragswerkstatt oder beim Verkäufer durchgeführt werden. Weiterhin beteiligen sich einige Hersteller nach Ablauf der Garantie an manchen Reparaturkosten anteilmäßig. Dies ist aber eine freiwillige Leistung, die an Bedingungen geknüpft sein können. Haben Sie die Arbeiten in der Vergangenheit in einer freien Werkstatt durchführen lassen, können die Leistungen nun abgelehnt werden. 

 

Weiterhin sind komplizierte Fehler meist von einer Vertragswerkstatt leichter ausfindig zu machen, da diese über die entsprechende Datenbank und Geräte verfügen. Auch wenn die Hersteller allen Werkstätten Zugang zur Fehlerdatenbank gewähren müssen, kennen sich meist die Vertragswerkstätten besser mit den Modellen aus. Dies gilt besonders für Fahrzeugmodelle, die neu auf dem Markt sind. Eine Spezielle Hotline, die nur den Vertragswerkstätten Zugriff gewährt ist weiterhin behilflich bei der Fehlersuche.

 

Die Entscheidung ob Sie eine Fachwerkstatt oder freie Werkstatt aufsuchen liegt allerdings ganz bei Ihnen alleine. Kommt es zu Kulanzfällen, die Beseitigung von einem Produktionsfehler oder zu Rückrufaktionen, haben Sie allerdings keine Wahl. Hier müssen Sie eine Vertragswerkstatt aufsuchen. Dies spielt aber keine Rolle, da Ihnen dadurch eh keine Kosten entstehen. Denn hier ist der Hersteller berechtigt Ihnen vorzuschreiben, wo Sie die Arbeiten ausführen lassen.